Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (VMB-Sprecher) und dem Stellvertreter (stellvertretender VMB-Sprecher) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Über den Abschluss von Verträgen zum Erwerb, die Veräußerung oder die dingliche Belastung von Grundeigentum sowie über die Aufnahme von Darlehen bzw. Leasingverträgen über 90.000,00 EUR entscheidet die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Michel Farrenkopf
Neubulach
einzelvertretungsberechtigt mit dem Wirkungskreis: Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten 274
Steffen Riess
Tuttlingen
274
Anton Kilger
Straubing
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2019-10-17
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