Handelsregister · VR 2147

Registerinformationen

Verband der Lehr- und Beratungskräfte für Haushalt und Verbrauch im ländlichen Raum e.V. · Amtsgericht Münster

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verband der Lehr- und Beratungskräfte für Haushalt und Verbrauch im ländlichen Raum e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Münster

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2147
Gericht
Amtsgericht Münster
Letzte Eintragung
26.03.2025
Abrufstand
10.01.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Susanne Jürgensmeier-Lotz

Lengerich

Vorstand

Mareike Schubert

Kusterdingen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 05.06.1974 zuletzt geändert am 27.05.1988
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Allgemeines), § 3 (Gliederung des Verbandes), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 8 (Deligiertenversammlung) und § 15 (Inkraftreten der Satzung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Allgemeines), § 2 (Aufgaben des Verbandes), § 3 (Gliederung des Verbandes), § 4 (Mitgliedschaft), die Einfügung des § 5 (Rechte und Pflichten) unte fortlaufender Neunummerierung, die Änderung in § 6 (Mitgliedsbeiträge), § 7 (Organe des Verbandes), § 8 (Mitgliederversammlung), § 12 (Landesgruppen) und § 13 (Abstimmungen) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 17.03.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.04.2005.
  • Beschluss Bl. 131-136 d.A.; vom Vorstand eingereichte Satzung mit Wortlaut der geänderten Bestimmungen Bl. 140-145 d.A.
  • Protokoll Bl. 207-214, 224-229 d.A. Satzung Bl. 215-221 d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.