Handelsregister · VR 2323
Chronologischer Auszug
Verband der Handwerker und Gewerbetreibenden der Stadt Lübbenau e. V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verband der Handwerker und Gewerbetreibenden der Stadt Lübbenau e. V. b) Lübbenau/Spreewald | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und seine beiden Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam. b) Vorsitzender: 1. Schreier, Jörn, *XX.XX.XXXX, Lübbenau/Spreewald Stellvertretender Vorsitzender: 2. Arndt, Sigrid, *XX.XX.XXXX, Lübbenau/Spreewald Stellvertretender Vorsitzender: 3. Bahlke, Christian, *XX.XX.XXXX, Lübbenau/Spreewald | a) eingetragener Verein Satzung vom: 25.07.1990 und zuletzt geändert durch Beschluss vom 31.08.1994. | a) 09.11.2006 Brüske b) Tag der ersten Eintragung: 28.08.1990 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Lübben (Spreewald), VR 108 C getreten. |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Arndt, Sigrid Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 3. Bahlke, Christian Stellvertreter: 4. Ringl, Petra, geb. Weidig, *XX.XX.XXXX, Lübbenau/Spreewald | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) beschlossen. | a) 27.01.2009 Perl b) Satzung Bl. 71/72 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.