Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
zuletzt geänderte Satzung vom 04.09.1999
Der Familientag vom 01.09.2007 hat die Änderung der Satzung in der Präambel, sowie in §§ 3 und 4 (Mitgliedschaft), 7 (Aufgaben des Familientages), 12 (Protokollanforderung), 18 und 19 Zusammensetzung und Aufgaben des Familienrates), 20 (Haftung) und 24 (ehemals Auflösung, jetzt Versand von E-Mail) beschlossen. § 24 (Auflösung) wird zu § 25.
Der Familientag vom 03.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 9 (Mitgliederversammlung/Familientag) und § 19 (Aufgaben des Familienrates) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.10.2006.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB (Familienrat) sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer, bis zu zwei Juniorenvertreter und bis zu vier weitere Mitglieder. Der Verband/Verein wird durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden - jeweils allein - oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Satzung Blatt 161 ff der Akten
Satzung Blatt 178 ff. der Akten
Fall 3
Protokoll Blatt 207-211, Satzung Blatt 196-201 der Akten.
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
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