Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden der Gruppen Nord und Süd. Jeder Gruppenvorstand setzt sich aus einem Vorsitzer und seinem Stellvertreter zusammen. Erklärungen und Urkunden sind für den Verband rechtsverbindlich, wenn sie abgegeben werden bzw. gezeichnet sind von a) den beiden Gruppen-Vorsitzern, b) bei Verhinderung eines Gruppen-Vorsitzers von dessen Stellvertreter und dem anderen Gruppen-Vorsitzer, c) bei Verhinderung beider Gruppen-Vorsitzer von beiden Stellvertretern.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Joachim Krahmann
Berlin
274
Bernhard Bergdolt
München
274
Egon Rohr
Bremen
274
Hermann Freiherr von Tucher
Nürnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 1939-02-18
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.