Handelsregister · VR 210844
Chronologischer Auszug
Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder Denkendorf e.V. - VCP Denkendorf e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder Denkendorf e.V. - VCP Denkendorf e.V. b) Denkendorf | a) Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder ist zur alleinigen gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt. Der Vermögensverwalter ist ein besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB. Ihm ist eine alleinige Vertretungsmacht neben den Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 26 BGB für die laufenden Geschäfte zu Vermietung, Verwaltung, Reparatur und Instantsetzung des Vereinsvermögens erteilt. b) 1. Vorsitzender: Nödinger, Helmut, Denkendorf, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Kleih, Wilfried, Denkendorf, *XX.XX.XXXX Vermögensverwalter: Lindau, Sabine, Denkendorf, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 29.05.1980 zuletzt geändert am 19.11.2010 | a) 22.07.2014 Blechschmidt b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 07.10.1980 Satzung: Sonderband Blatt 74- 77 |
| 2 | b) Bestellt als Vorsitzender: Clauss, Peter, Denkendorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter: Fischer, Tobias, Denkendorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Nödinger, Helmut, Denkendorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Kleih, Wilfried, Denkendorf, *XX.XX.XXXX | a) 16.01.2020 Kramer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.