Handelsregister · VR 7826

Registerinformationen

Verband bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Verband bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
München

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 7826
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
21.11.2022
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Martin Bayerstorfer

Hohenpolding

Vorstand

Michael Dröse

Würzburg

Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB

Wolfgang Greth

Reichling

einzelvertretungsberechtigt zur Erledigung sämtlicher laufender Geschäfte des Verbandes.
Vorstand

Markus Lentz

München

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 08.05.1971 zuletzt geändert am 21.06.1991
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 1, 2, 6, 7, 8, 9, 11 und 12.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 2 (Zweck und Aufgaben), 3 (Mitgliedschaft) und 7 (Vorstand). Ein neuer § 9 (Geschäftsführung) ist eingefügt worden. Die bisherigen §§ 9 bis 12 sind nun in §§ 10 bis 13 enthalten.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2021 hat folgende Änderung der Satzung beschlossen: §§ 2 (Zweck), neu eingefügt 3 (Aufgaben), hierdurch Nummerierung der nachfolgenden §§ verschoben: 3-13 alt wurden 4-14 neu; geändert: 3, nun: 4 (Mitgliedschaft), 6, nun: 7 (Mitgliederversammlung), 7, nun: 8 (Vorstand), 8, nun: 9 (Der Erweiterte Vorstand), 10, nun: 11 (Rechnungsprüfer), 12, nun:13 (Auflösung des Verbandes) und 13, nun: 14 (Inkrafttreten).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 25.02.1972. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 49 So.
  • Neue Satzung Bl. 96 SB.
  • Neue Satzung Bl. 109 SB.
  • Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 119 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.