Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.12.1948 zuletzt geändert am 12.05.1990
Die Mitgliederversammlung vom 16.05.1998 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 2 und 3 (Finanzierung des Verbandes) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2005 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Gebiet, Sitz), 2 (Zweck des Verbandes), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Aufnahme in den Verband), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Organe des Verbandes), 8 (Geschäftsführender Vorstand), 9 (Gesamtvorstand), 10 (Bezirksstellenleiterversammlung), 11 (Mitgliederversammlung), 12 (Bildung von Bezirksstellen), 13 (Finanzierung des Verbandes), 14 (Ehrungen), 15 (Satzungsänderung) und 16 (Auflösung des Verbandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mitgliedschaft), 4 (Aufnahme in den Verband), 8 (Geschäftsführender Vorstandl), 9 (Gesamtvorstand), 11 (Mitgliederversammlung) und 13 (Finanzierung des Verbandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Aufnahme in den Verband), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Organe des Verbandes), 8 (Präsidium), 9 (Gesamtvorstand), 11 (Mitgliederversammlung), 15 (Satzungsänderung) und16 (Auflösung des Verbandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Gesamtvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Verbandes) und 7 (Organe des Verbandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Gesamtvorstand) und 13a (Ehrungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Verbandes) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.06.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 228 d. A.
Anmeldung Blatt 218 Sonderband
Satzungsänderung Blatt 236 und 237 Sonderband; Satzungsänderung Blatt 260 bis 269 Sonderband.
Satzungsänderung Blatt 26-33 Sonderband
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten und seinen drei Vizepräsidenten.
Satzunsänderung Blatt 62 - 64 Sonderband 2
Fall 7
Satzung Blatt 83 ff Sonderband
Fall 8
Satzung Bl. 108 - 120 Sonderband.
Fall 9
Satzung Blatt 134 ff Sonderband
Fall 10
Fall 11
Satzung Blatt 186 ff Sonderband
Fall 12
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