Verband alleinerziehender Mütter und Väter - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Mainz
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1364
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
09.08.2023
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus ein bis zwei Personen, wovon eine Vorsitzende/r ist. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Monika Wilwerding
Frechen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.04.1972 zuletzt geändert am 12.03.2005
Die Landesdelegiertenversammlung vom 05.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Verbandes), § 5 (Erlöschen der Mitgliedschaft) und § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Erweiterter Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2011 hat die Änderung der Satzung insgesamt beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Organe) und § 8 (Landesmitgliederversammlung (LMV)) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2022 hat die Änderung der Satzung insgesamt beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.06.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.06.2006.
Bl. 33-46 d.A.
Bl. 49-69 d.A.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Blatt 699 - 707 der Akte
Fall 7
Blatt 713 - 740 der Akten
Fall 8
Blatt 743 - 748 der Akten
Bl. 754 - 758
Blatt 786 ff. d. Akte
Blatt 796 ff. d. Akte
Blatt 814 ff. d. Akte
Blatt 822 ff. d. Akte
Blatt 838 ff. d. Akte (Fall 16)
Blatt 870 ff. d.A. (Fall 17)
Satzung Blatt 880 ff. d. Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.