alle Dienst- und Serviceleistungen, die für Konzeption, Erstellung, Digitalisierung und fortlaufendem Hosting von Content und Medien für private und gewerbliche Auftragnehmer zu Zwecken der Publikation oder Werbung erforderlich sind; Entwicklung und Betrieb der dafür notwendigen Systemumgebungen und Software-Komponenten, sowie Entwicklung und lnverkehrbringung von Open Source Software
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stephan Venus
Bogen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Brigitte Venus
Bogen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.07.1999 zuletzt geändert am 12.07.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2012 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr der Gesellschaft) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2021 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 3 (Geschäftsjahr), 7 (Gesellschafterversammlung), 9 (Einziehung) und 10 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.07.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 35 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.