Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Forschung, Entwicklung, Herstellung, einschließlich des Herstellenlassens, Vermarktung, einschließlich Auslizensierung, von antiviralen Wirkstoffen und Therapien zur Inhalation.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gerhard Scheuch
Wohratal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Karin Caspar
Frankenau
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2012, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Gauting (bisher Amtsgericht München HRB 198963) nach Gemünden beschlossen. Desweiteren wurde die Änderung des § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 42.783,00 EUR und die Änderung des § 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 19.284,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Ferner wurde § 9 (Aufsichtsrat) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in dem § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 203.338,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 5
Fall 8
Fall 10
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 11
Fall 13
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.