Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind mindestens drei und maximal neun Vorstandsmitglieder, unter denen einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Kassenwart. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind allein vertretungsberechtigt; ansonsten vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maria Rojas-Bech
Niederlauterbach
Vorstand
Yelitza Laya
Karlsruhe
Vorstand
Carlos Morra
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.10.1996
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 07.01.1997
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