Handelsregister · HRB 6379

Chronologischer Auszug

Velper Fenster Hans Fliehe GmbH · Amtsgericht Steinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Velper Fenster Hans Fliehe GmbH

b)
Westerkappeln

c)
die industrielle und handwerkliche
Herstellung von Kunststoff- und
Metallfenster sowie der Handel mit
Bauelementen.
50.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

b)
Geschäftsführer:
Fliehe, Hans-Hermann, Westerkappeln
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.06.1991
a)
17.10.2004
WINKELMANN

b)
Tag der ersten
Eintragung: 30.12.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
1599 Amtsgericht
Tecklenburg getreten.
Freigegeben am
17.10.2004.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Hagebaustr. 7, 49492 Westerkappeln
a)
29.03.2010
Pawlenko
3b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Fliehe, Gudrun, Westerkappeln, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
23.07.2013
Kreuzheck

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.