Handel mit Mineralwasser und sonstigen Getränken aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Josef Laus
Neuhaus a.d.Pegnitz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Caroline Laus
Neuhaus a.d.Pegnitz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Andreas Laus
Neuhaus a. d. Pegnitz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.06.1989 zuletzt geändert am 26.08.1994
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung vom 26. August 1994 hat die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Verschmelzung mit der Veldensteiner Kaiser Bräu GmbH um 50.000,-- DM auf 100.000,-- DM beschlossen und die Satzung in § 5 (Stammkapital) entsprechend geändert.
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26. August 1994 und der Verschmelzungsbeschlüsse vom gleichen Tage wurde die Veldensteiner Kaiser Bräu GmbH mit dem Sitz in Neuhaus/Pegnitz unter Ausschluß der Abwicklung mit der Gesellschaft verschmolzen durch Übertragung des Vermögens der Veldensteiner Kaiser Bräu GmbH als Ganzes auf die Gesellschaft.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.08.1989. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 29 So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.