Handelsregister · HRB 11812

Registerinformationen

Vectorsoft AG · Amtsgericht Offenbach am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Vectorsoft AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Heusenstamm
Geschäftsanschrift
Seligenstädter Grund 2, 63150 Heusenstamm

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11812
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Letzte Eintragung
18.07.2025
Abrufstand
08.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Handel mit Erzeugnissen aller Art, insbesondere im Bereich der EDV.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Markus Pilz

Weinsberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Hendrik Schulze

Wehrheim

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 05.05.2000 zuletzt geändert am 15.01.2001

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass die bisher unter HRB 6664 des Amtsgerichts Offenbach am Main eingetragene Vectorsoft Gesellschaft für Datentechnik mbH mit Sitz in Heusenstamm durch Gesellschafterbeschluss vom 5. Mai 2000 nach §§ 190 ff., 226, 238 ff. des Umwandlungsgesetzes formwechselnd in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden ist.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2004 durch Ausgabe neuer Inhaberaktien ohne Nennbetrag gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 80.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluß des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Ein Bezugsrechtsausschluß ist nur zulässig zur Durchführung einer oder mehrerer Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligung an Unternehmen mit einem im wesentlichen gleichartigen Unternehmensgegenstand wie die Gesellschaft selbst oder Unternehmen, an denen die Gesellschaft wesentlich beteiligt ist.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.02.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 44 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 62 f. Sonderband
  • Fall 7
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 17

Unternehmensvertrag

  • Mit der winning IT GmbH mit Sitz in Weinsberg (Amtsgericht Stuttgart, HRB749688) als herrschendem Unternehmen ist am 07.07.2020, mit Neufassung vom 15.10.2020 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung am 10.11.2020 durch das dienende Unternehmen und am 7.7.2020, sowie am 15.10.2020 durch das herrschende Unternehmen zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.