Handelsregister · HRB 51483

Chronologischer Auszug

VDV eTicket Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VDV-Kernapplikations-
Verwaltungsgesellschaft mbH

b)
Köln

c)
die Umsetzung und Vermarktung der VDV-
Kernapplikation zur Sicherstellung der
Interoperabilität des elektronischen
Fahrgeldmanagements; insbesondere
Übernahme und Verwaltung sowie
Weiterentwicklung der Kernapplikation und
zugehöriger Standards (u.a. Datenmodelle,
Sicherheit, Schnittstellen), Akkreditierung
von Systemen und Zertifizierung von
Komponenten sowie von Migrations- und
Lösungskonzepten von Betreibern,
Applikationsherausgabe der VDV-
Kernapplikation und das
Sicherheitsmanagement des
Gesamtsystems.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen
berechtigt, die geeignet erscheinen, den
Gegenstand des Unternehmens unmittelbar
oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft
ist insbesondere berechtigt, weitere
Leistungen entsprechend des Bedarfs am
Markt anzubieten. Dem entsprechend
sollen optional künftig folgende Aufgaben
näher untersucht und ggf. durch die
Gesellschaft durchgeführt werden:
- Zahlungsdienstleistungsfunktionen,
- Management interoperabler
Fahrtberechtigungen,
- Zentrale Dienste.
Die Gesellschaft kann sämtliche sonstigen
geschäftlichen Maßnahmen treffen, welche
den Gesellschaftszweck zu fördern
geeignet sind und sich insbesondere als
persönlich haftende Gesellschafterin an der
VDV-Kernapplikations GmbH & Co. KG
beteiligen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Ackermann, Till, Erftstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2003
a)
02.10.2003
Schütte-Müller

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 9 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 7 ff.
Sonderband
2b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Megger, Lothar, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nach Änderung der Vertretungsregelung:
Geschäftsführer:
Dr. Ackermann, Till, Erftstadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
16.12.2005
Raschke
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Megger, Lothar, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
25.07.2007
Reimer
4105.000,00
EUR
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Drs. Janssen, Jozef A.L., Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 18.12.2007 und
10.03.2008 beschlossen,
das Stammkapital der Gesellschaft um 80.000,00 EUR auf
105.000,00 EUR zu erhöhen und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern;
einen neuen § 7 (Beratender Beirat) in den
Gesellschaftsvertrag einzufügen; die nachfolgenden §§
rücken in der Numerierung jeweils um eine Nummer auf;
den Gesellschaftsvertrag in § 12 (alt § 11)
(Bekanntmachungen) zu ändern.
a)
17.03.2008
Engeland
5a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 10.03.2008
beschlossen,
a)
25.03.2008
Engeland

b)
lfd. Nr. 4 Sp. 6 von Amts
wegen berichtigt
6b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Ackermann, Till, Erftstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2008 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Beratender
Beirat) beschlossen.
a)
16.07.2008
Engeland
7b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Kamekestrasse 37-39, 50672 Köln
a)
13.12.2011
J. Edler
8c)
die Umsetzung und Vermarktung des
(((eTicket-Deutschland auf Basis der VDV-
Kernapplikation zur Sicherstellung der
Interoperabilität des elektronischen
Fahrgeldmanagements; insbesondere
Übernahme und Verwaltung sowie
Weiterentwicklung der Kernapplikation und
zugehöriger Standards (u. a. Datenmodelle,
Sicherheit, Schnittstellen), Akkreditierung
von Systemen und Zertifizierung von
Komponenten sowie von Migrations- und
Lösungskonzepten von Betreibern,
Applikationsherausgabe der VDV-
Kernapplikation und das
Sicherheitsmanagement sowie das
Sperrlistenmanagement des
Gesamtsystems. Als Eigentümerin
wesentlicher Teile des (((eTicket-
Deutschland-Standards ist es Aufgabe der
Gesellschaft, die ordnungsgemäße
Verwendung, Verwertung und
Fortentwicklung des Standards
sicherzustellen. (2) Die Gesellschaft ist zu
allen Handlungen berechtigt, die geeignet
erscheinen, den Gegenstand des
Unternehmens unmittelbar oder mittelbar
zu fördern. Die Gesellschaft ist
insbesondere berechtigt, weitere
Leistungen entsprechend des Bedarfs am
Markt anzubieten. Dem entsprechend
sollen optional künftig folgende Aufgaben
näher untersucht und ggf. durch die
Gesellschaft durchgeführt werden: -
Zahlungsdienstleistungsfunktionen, -
Management interoperabler
Fahrtberechtigungen, - Zentrale Dienste.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst.
a)
19.12.2011
Engeland
9a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Aufsichtsrat)
beschlossen.
a)
30.11.2012
Engeland
10b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Zeino-Mahmalat, Nils, Dortmund, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
15.01.2013
Haase
11b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Hohenzollernring 103, 50672 Köln
a)
16.09.2013
Böhm
12a)
VDV eTicket Verwaltungsgesellschaft mbH

c)
die Umsetzung und Vermarktung des
(((eTicket-Deutschland auf Basis der VDV-
Kernapplikation zur Sicherstellung der
Interoperabilität des elektronischen
Fahrgeldmanagements; insbesondere
Übernahme und Verwaltung sowie
Weiterentwicklung der Kernapplikation und
zugehöriger Standards (u. a. Datenmodelle,
Sicherheit, Schnittstellen), Akkreditierung
von Systemen und Zertifizierung von
Komponenten sowie von Migrations- und
Lösungskonzepten von Betreibern,
Applikationsherausgabe der VDV-
Kernapplikation und das
Sicherheitsmanagement sowie das
Sperrlistenmanagement des
Gesamtsystems. Als Eigentümerin
wesentlicher Teile des (((eTicket-
Deutschland-Standards ist es Aufgabe der
Gesellschaft, die ordnungsgemäße
Verwendung, Verwertung und
Fortentwicklung des Standards
sicherzustellen. (2) Die Gesellschaft ist zu
allen Handlungen berechtigt, die geeignet
erscheinen, den Gegenstand des
Unternehmens unmittelbar oder mittelbar
zu fördern. Die Gesellschaft ist
insbesondere berechtigt, weitere
Leistungen entsprechend des Bedarfs am
Markt anzubieten. Dem entsprechend
sollen optional künftig folgende Aufgaben
näher untersucht und ggf. durch die
Gesellschaft durchgeführt werden: -
Zahlungsdienstleistungsfunktionen, -
Management interoperabler
Fahrtberechtigungen, - Zentrale Dienste.
Die Gesellschaft kann sämtliche sonstigen
geschäftlichen Maßnahmen treffen, welche
den Gesellschaftszweck zu fördern
geeignet sind und sich insbesondere als
persönlich haftende Gesellschafterin an der
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG
beteiligen.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 13.06.2014
beschlossen, sowohl die Firma und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. (1) als auch den Gegenstand
des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 2 Abs. (3) zu ändern.
a)
20.06.2014
Engeland
13b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Im Mediapark 8 a, 50670 Köln
a)
19.06.2017
Zieler
14b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Drs. Janssen, Jozef A.L., Köln, *XX.XX.XXXX
a)
06.03.2018
Raschke
15b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schmitz, Martin Andreas, Rodgau, *XX.XX.XXXX
a)
28.11.2023
Raschke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.