Handelsregister · VR 4443

Registerinformationen

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik, Bezirk Köln e.V. · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik, Bezirk Köln e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Köln

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 4443
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
20.11.2025
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Ewald Werner

Pulheim

Vorstand

Frank Winheller

Troisdorf

Vorstand

Andreas Bolder

Köln

Vorstand

Siegbert Kmetz

Köln

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 18.01.1922, zuletzt geändert am 20.09.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 24.02.1922
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. Freigegeben am 12.12.2003.
  • letzte Satzungsneufassung Blatt 351-358 des Sonderbandes
  • Beschluss Blatt 421-425 Sdb. Satzungsneufassung Bl. 426-431 Sdb.
  • Beschluss nebst Satzungsneufassung Blatt 577-683 Sdb.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 07.05.2025 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.05.2025 mit dem VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik Niederrhein e.V. mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, VR 1543) verschmolzen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.