Handelsregister · HRA 3581
Chronologischer Auszug
VBO Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen (Anstalt des öffentlichen Rechts) · Amtsgericht Ingolstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) VBO Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen (Anstalt des öffentlichen Rechts) b) Oberhausen c) Aufgaben des Kommunalunternehmens sind a) Abwasserbeseitigung, b) Breitbandversorgung, c) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, d) Errichtung und der Betrieb von Energiegewinnungs- und Verteilungsanlagen, sowie der Vertrieb von Energie, e) Verwaltung aller kommunalen Unternehmen sowie der direkten und indirekten Beteiligungen der Gemeinde Oberhausen. Hierzu gehört auch die Verwaltung von Vermögen und Finanzmitteln, sowohl in eigenem als auch in fremden Namen, als auch auf eigene wie auch auf fremde Rechnung. Dies beinhaltet auch die Finanzierung von Vorhaben aus eigenen oder verwalteten Mitteln sowie die bauliche Errichtung und Erhaltung von Anlagen und Betrieben jeglicher Art im Rahmen solcher Vorhaben. Zu den Aufgaben der VBO gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Alle hoheitlichen Befugnisse, die mit der Erfüllung der Aufgaben gemäß Abs. 1 verbunden sind, verbleiben bei der Gemeinde Oberhausen. Dies betrifft insbesondere das Satzungsrecht für kommunale Abgaben und den Anschluss- und Benutzungszwang für die Entwässerungseinrichtung. Die Gemeinde Oberhausen erhebt die Beiträge und Gebühren für die Abwasserbeseitigung und leitet diese an die VBO weiter. Die VBO erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Abs. 1 das Recht den öffentlichen Straßengrund und die sonstigen gemeindlichen Grundstücke sowie den Grundstücksbesitz der Beteiligungsunternehmen zu nutzen. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Sturm, Peter Marcus, Petting-Schönram, *XX.XX.XXXX Vorstand: Inhester, Thomas, München, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen gemäß Art. 89 BayGO der Gemeinde Oberhausen) Satzung vom 03.07.1998 (Gemeinderatsbeschluss vom 02.07.1998), zuletzt geändert am 11.07.2019 (ausgefertigt und bekanntgemacht am 12.07.2019) in Kraft getreten am 01.08.2019. | a) 09.07.2020 Schneider |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.