Handelsregister · HRA 3581

Chronologischer Auszug

VBO Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen (Anstalt des öffentlichen Rechts) · Amtsgericht Ingolstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VBO Verwaltungs- und
Beteiligungsgesellschaft Oberhausen (Anstalt
des öffentlichen Rechts)

b)
Oberhausen

c)
Aufgaben des Kommunalunternehmens sind
a) Abwasserbeseitigung, b)
Breitbandversorgung, c) Erwerb und
Veräußerung von Grundstücken, d) Errichtung
und der Betrieb von Energiegewinnungs- und
Verteilungsanlagen, sowie der Vertrieb von
Energie, e) Verwaltung aller kommunalen
Unternehmen sowie der direkten und
indirekten Beteiligungen der Gemeinde
Oberhausen. Hierzu gehört auch die
Verwaltung von Vermögen und Finanzmitteln,
sowohl in eigenem als auch in fremden
Namen, als auch auf eigene wie auch auf
fremde Rechnung. Dies beinhaltet auch die
Finanzierung von Vorhaben aus eigenen oder
verwalteten Mitteln sowie die bauliche
Errichtung und Erhaltung von Anlagen und
Betrieben jeglicher Art im Rahmen solcher
Vorhaben.

Zu den Aufgaben der VBO gehört auch die
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des
Kommunalunternehmens fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Haftung des
Kommunalunternehmens auf einen
bestimmten Betrag begrenzt ist.
Alle hoheitlichen Befugnisse, die mit der
Erfüllung der Aufgaben gemäß Abs. 1
verbunden sind, verbleiben bei der Gemeinde
Oberhausen. Dies betrifft insbesondere das
Satzungsrecht für kommunale Abgaben und
den Anschluss- und Benutzungszwang für die
Entwässerungseinrichtung. Die Gemeinde
Oberhausen erhebt die Beiträge und Gebühren
für die Abwasserbeseitigung und leitet diese
an die VBO weiter.

Die VBO erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach Abs. 1 das Recht den öffentlichen
Straßengrund und die sonstigen
gemeindlichen Grundstücke sowie den
Grundstücksbesitz der
Beteiligungsunternehmen zu nutzen.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Sturm, Peter Marcus, Petting-Schönram, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Inhester, Thomas, München, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen gemäß
Art. 89 BayGO der Gemeinde Oberhausen)

Satzung vom 03.07.1998 (Gemeinderatsbeschluss vom
02.07.1998), zuletzt geändert am 11.07.2019 (ausgefertigt und
bekanntgemacht am 12.07.2019) in Kraft getreten am
01.08.2019.
a)
09.07.2020
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.