Handelsregister · HRB 124462
Chronologischer Auszug
VB Fassaden GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) VB Fassaden GmbH b) Frankfurt am Main Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Untermainkai 83, 60329 Frankfurt am Main c) Ist der Fassadenbau, der Abbruch und die Demontage sowie Arbeiten im Trockenbau und die Durchführung von Fliesen-, Mosaik und Marmorarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Berger, Viktor, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2016 mit Änderung vom 20.04.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (u. a. Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Mutterstadt (bisher Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 65026) nach Frankfurt am Main beschlossen. | a) 07.09.2021 Wittmann b) Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 24.08.2016 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1100/23 V) vom 02.11.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 09.11.2023 Kraus b) Fall 2 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.