Handelsregister · HRB 8440

Chronologischer Auszug

VB Debt Advisory GmbH · Amtsgericht Königstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VB Debt Advisory GmbH

b)
Königstein im Taunus
Geschäftsanschrift:
Am Neuenhainer Wald 7, 61462 Königstein
im Taunus

c)
Die Beratung von Unternehmen in Fragen
der Fremdfinanzierung und der Investor
Relations. Gegenstand des Unternehmens
ist ferner die Verwaltung eigenen
Vermögens. Nicht Gegenstand des
Unternehmens sind erlaubnispflichtige
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
im Sinne des Kreditwesengesetzes. Nicht
Gegenstand des Unternehmens ist ferner
die Rechts- und Steuerberatung
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Blume, Volker, Königstein im Taunus,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2013
a)
28.03.2013
Wassermann

b)
Fall 1
2c)
Die Beratung von Unternehmen in Fragen
der Fremdfinanzierung und der Investor
Relations. Gegenstand des Unternehmens
ist ferner die Vermittlung von
Schuldscheindarlehen, die nach
forderungsrechtlichen Grundsätzen
übertragen werden (keine Begebung von
Urkunden und damit keine
Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. XI
Nr. 3 KWG), und ferner über eine (Rest-
)Laufzeit von mehr als zwölf Monaten
verfügen (keine Geldmarkt- und damit keine
Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. XI
Nr. 6 KWG). Gegenstand des
Unternehmens ist zudem auch die
Verwaltung eigenen Vermögens. Nicht
Gegenstand des Unternehmens sind
erlaubnispflichtige Bankgeschäfte und
Finanzdienstleistungen im Sinne des
Kreditwesengesetzes. Nicht Gegenstand
des Unternehmens ist ferner die Rechtsund Steuerberatung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1
(Gegenstand) beschlossen.
a)
26.06.2017
Gesche

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.