Handelsregister · HRA 2443

Chronologischer Auszug

V.V.K. Vermögensverwaltungskanzlei zu Dresden GmbH & Co. Projektentwicklungs-KG · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
V.V.K. Vermögensverwaltungskanzlei zu
Dresden GmbH & Co. Projektentwicklungs-KG

b)
Dresden
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
V.V.K. Vermögensverwaltungskanzlei zu Dresden
GmbH, Dresden (AG Dresden HRB 10206)
a)
Kommanditgesellschaft

c)

Kommanditist(en):

Kommanditist:
Gabler, Uwe , Dresden,*XX.XX.XXXX
Einlage: 3.000,00 DEM
a)
18.02.2005
Weingartner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 12.03.1996.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Geschäftsanschrift:
Degelestr. 1, 01324 Dresden
c)
Eingetreten:
Kommanditist:
Gabler, Steffi, Dresden, *XX.XX.XXXX
Einlage: 50,00 EUR
a)
21.04.2010
Göhler
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 09.12.2010, AZ:
530 IN 3098/10, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind.
a)
14.12.2010
Göhler
4b)
Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die
Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind,
sind durch Beschluss des Amtsgerichts
Dresden vom 22.12.2010, AZ: 530 IN 3098/10, aufgehoben
worden.
a)
28.12.2010
Göhler
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 13.12.2011, AZ:
530 IN 2765/11, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind.
a)
15.12.2011
Göhler
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 12.01.2012, AZ:
530 IN 2765/11, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt.
a)
18.01.2012
Göhler
7b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.03.3012, AZ:
530 IN 2765/11, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Gesellschaft eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143
Abs. 1 HGB.
a)
07.03.2012
Göhler
8b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.03.2012, AZ:
530 IN 2765/11, ist die Eigenverwaltung durch den Schuldner
angeordnet worden.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 105
Abs. 3 HGB, § 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HGB.
a)
13.03.2012
Göhler

b)
Eränzende Eintragung
zur laufenden Nummer 7
Sp. 5 b). Von Amts
wegen eingetragen.
9b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Bärensteiner Str. 30, 01277 Dresden
a)
05.07.2016
Seifert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.