Handelsregister · HRB 739725

Chronologischer Auszug

V.T.S. Veranstaltungstechnik Stuttgart UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
V.T.S. Veranstaltungstechnik Stuttgart UG
(haftungsbeschränkt)

b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Augsburger Straße 442, 70327 Stuttgart

c)
Die Licht- und Tontechnik, Präsentationen,
Bühne, Rigging, Messebau und
Illumination.
6.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.

b)
Geschäftsführer:
Heyl, Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2011.
a)
22.12.2011
von Au
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.11.2012
(3 IN 936/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
10.12.2012
Seiler

b)
Vorgang Nr. 2
3b)
Durch Beschluß des Amtsgericht Stuttgart vom 15.01.2013 (3
IN 936/12) wurden die mit Beschluß vom 30.11.2012
angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO
aufgehoben.
a)
18.01.2013
Seiler

b)
Vorgang Nr. 3
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.01.2014
(3 IN 1017/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
16.01.2014
Seiler

b)
Vorgang Nr. 4
5b)
Durch Beschluß des Amtsgerichts Stuttgart vom 22.01.2014
(3 IN 1017/13) wurden die mit Beschluß vom 09.01.2014
angeordneteten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO
aufgeoben.
a)
03.02.2014
Seiler
b)
Vorgang Nr. 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.