Handelsregister · HRB 739725
Chronologischer Auszug
V.T.S. Veranstaltungstechnik Stuttgart UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) V.T.S. Veranstaltungstechnik Stuttgart UG (haftungsbeschränkt) b) Stuttgart Geschäftsanschrift: Augsburger Straße 442, 70327 Stuttgart c) Die Licht- und Tontechnik, Präsentationen, Bühne, Rigging, Messebau und Illumination. | 6.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Geschäftsführer: Heyl, Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2011. | a) 22.12.2011 von Au | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.11.2012 (3 IN 936/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 10.12.2012 Seiler b) Vorgang Nr. 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluß des Amtsgericht Stuttgart vom 15.01.2013 (3 IN 936/12) wurden die mit Beschluß vom 30.11.2012 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgehoben. | a) 18.01.2013 Seiler b) Vorgang Nr. 3 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.01.2014 (3 IN 1017/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 16.01.2014 Seiler b) Vorgang Nr. 4 | ||||
| 5 | b) Durch Beschluß des Amtsgerichts Stuttgart vom 22.01.2014 (3 IN 1017/13) wurden die mit Beschluß vom 09.01.2014 angeordneteten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgeoben. | a) 03.02.2014 Seiler b) Vorgang Nr. 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.