Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein allein zu vertreten. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 1.500,00 DEM verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.
Satzung Blatt 4-14 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 18.12.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.11.2005.
Satzung
Satzung vom 03.08.1985
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.