Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Der Verein haftet nur für solche vom Vorstand eingegangen vermögensrechtlichen Verpflichtungen, die den Betrag von 300,00 DM nicht überschreiten. Verbindlichkeiten über 300,00 DM bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Christine Duseberg
Berlin
274
Ursula Armbrust
Berlin
274
Helga Schmidt-Sturm
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 1977-02-04
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