Handelsregister · VR 2520

Chronologischer Auszug

v. Lewinski'scher Familienverband e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
von Lewinski'scher Familienverband

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

b)
Vorsitzender:

1.
von Lewinski, Helmuth, Baden-Baden

Schatzmeister:

2.
von Lewinski, Manfred, Pohlheim
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 19.10.1906 mit letzter Änderung vom 10.05.1959 unter gleichzeitiger
Neufassung.
a)
14.07.2006
Beyer
b)
Satzung Bl. 145

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. von Lewinski, Helmuth

Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzender:
Dr. von Lewinski, Manfred, *XX.XX.XXXX, Gießen

Schatzmeister:
3.
von Lewinski, Christian, *XX.XX.XXXX, Wenzenbach
a)
02.05.2007
Müller
3b)
Nicht mehr Vorsitzender:
2. Dr. von Lewinski, Manfred

Änderung zu Nr. 3:
Vorsitzender:
von Lewinski, Christian, *XX.XX.XXXX, Wenzenbach

Schatzmeister:
4.
von Lewinski, Jan-Christoph, *XX.XX.XXXX, Friedrichsdorf
a)
07.04.2014
Röling
4a)
v. Lewinski'scher Familienverband e. V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Änderung zu Nr. 4:
Schatzmeister:
von Lewinski, Jan-Christoph, *XX.XX.XXXX, München
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
17.02.2017
Röling
b)
Satzung Bl.
13-16 Bd. 2
Beschluss Bl.
8-12 Bd. 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.