Handelsregister · HRB 7363
Chronologischer Auszug
V I Meyer Fliesen GmbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) V I Meyer Fliesen GmbH b) Preusisch Oldendorf c) Ausführung von Fliesen-. Platten- und Mosaikarbeiten und Hochbauarbeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher und ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. | 50.000,00 DEM | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. b) Geschäftsführer: Meyer, Volker, Bau-Ingenieur, Preußisch Oldendorf mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.12.1988 | a) 20.09.2004 Fischer-Glowatz b) Tag der ersten Eintragung: 20.02.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Lübbecke HRB 1523) getreten. Freigegeben am 20.09.2004. Gesellschaftsvertrag Bl. 6-12 SB | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am alten Markt 38, 32361 Preußisch Oldendorf | a) 11.03.2010 Heron |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.