Handelsregister · HRB 5311
Historischer Auszug
V B N Auto- und Werkstattbedarf GmbH · Amtsgericht Neuss
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Zehner
24680
Tausender
|
Hunderter
Amtsgericht
Grund-
Vorstand
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
j
Ein-
b)
Sitz
.
esellschafter
Prokura
lan:
.
tra-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
a)
Tas
ger
Eintragung
gung
Abwickler
b)
Bemerkungen
7
3
1
a)
VB
N
Auto-
und
Werk-
50.000,
--
‚Gertrud
Lux
M
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)9.
Januar
1989
stattbedarf
GmbH
:
DM
geb.
Steffens,
|
:
Gesellschaftsvertrag
vom
12.
Dezember
1988.
b
Neuss
M
Kerr
|
:
Die
Gesesllschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
r
"
;
schäftsführer.
Hat
die
Gesellschaft
mehrere
.
|
:
Geschäftsführer,
so
wird
sie
durch
zwei
Ge-
=
aa
an
Dart
mit
|
schäftsführer
gemeinschaftlich
oder
durch
:(Hirt)Just.-Angest.
behör
;
|
;
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem:
"
i
|
Prokuristen
vertreten.
Hat
die
Gesellschaft
b)Gesellschaftsver-
Die
Gesellschaft
ist
be-
|
nur
einen
Geschäftsführer,
so
ist
dieser
allein
trag
und
Versamn-
rehtigt,
alle
Geschäfte
|
vertretungsberechtigt.
Sind
mehrere
Geschäfts-
lungsbeschluß
vom
zu
tätigen,
die
dem
Ge-
:
führer
bestellt,
so
kann
einem
oder
mehreren
12.12.88
Bl.
A
ff
selschaftszweck
dienlich
:
Geschäftsführern
einvertretungsbefugnis
ein-
'Sbd.
sind
sowie
andere
Unter-
:
geräumt
werden.
nehmen
zu
erwerben
oder
sich
an
ihnen
zu
betei-
Durch
Beschluß
der
Gesellschafterversammlung
ligen
zw.
ihre
Geschäfts-
i
i
kann
jedem
Geschäftsführer
gestattet
werden,
führung
zu
übernehmen
und
|
;
im
Namen
der
Gesellschaft
auch
mit
sich
im
ei-
Zweigniederlassungenim
In-:
:
genen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
und
Ausland
zu
errichten.
Rechtsgeschäfte
vorzunehmen
($&
181
BGB).
|
Gertrud
Lux
ist
stets
alleinvertretungsbe-
i
;
rechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
8
:
181
BGB
befreit.
2.
|
Die
Gesellschaft
hat
am
15.12.1993
be-
;a)
Jan.
1994
i
|
schlossen:
i
\
C-
55
Abs.
?.
der
Satzung
(Geschäftsführung
-
N
j
Vertretung)
wird
aufgehoben
und
neu
gefaßt
1
(Befreiung
von
5
131
BGB).
5
5
der
Satzung
|
Just.-Ang.
N
(Gesellschalterversammlung)
wird
durch
Bei-
fügung
eines
neuen
Abs.
7.
(Befreiungsmöglich-
:b)
Versamnlungs-
keit
vom
Netibewerbsverbot)
ergänzt.
beschluß
von
S
5
Abs.
2.
lautet
nunmehr
wie
folgt:
15.12.1993
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
kann
|
Bl.
21
Z£.Sbd.
einem
oder
mehreren
Geschäftsflührern
Allein-
vertretungsbefugnis
eingeräumt
werden.
Einen
Geschäftsführer
ocer
mehreren
Geschältsführern
xann
Befreiung
von
den
Beschränkungen
des
5
181
BGB
erteilt
werden.
Die
Befreiung
eines
Geschäftsfünrers
von
den
Beschränkungen
des
5
181
BGB
ist
auch
dann
zulässig,
wenn
sich
alle
Geschäftsanteile
in
der
Hand
des
von
den
Be-
schränkungen
des
5
1581
BGB
befreiten
Ge-
!
schäftsftührers
befinden
oder
daneben
in
der
Hand
Ger
Gesellschait
selbst
befinden.
Soweit
ein
Geschäftsführer
von
den
Beschränkungen
des
&
181
BGB
befreit
ist,
bleibt
diese
Befireiung
auch
dann
be-
stehen,
wenn
sich
alle
Geschäftsanteile
an
der
6Ge-
sellschaft
in
der
Hand
des
von
den
Beschränkungen
des
5
131
BGB
befreiten
Geschäftsführers
vereinigen.
Karälbiei
ARE
Fortsetzung
Rückseite
.
Amtsgericht
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Grund-
oder
Stammkapital
DM
a)
Firma
Ein-
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Rückseite
vonsiat..
|
HR
B
N
3
1
1
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Rechtsverhältnisse
|;Karl-Peter
Lux,
*XX.XX.XXXX,
‚Kaufmann,
Neuss.;
|Karl-Peter
Lux
ist
zum
weiteren
Geschäftsführer
;
bestellt.
'Er
ist
alleinvertretungsberechtigt
und
befugt,
idie
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechts-
|geschäften
mit
sich
selbst
-
oder
zugleich
als
|
|
Vertreter
eines
Dritten
-
uneingeschränkt
zu
i
|
vertreten
(Befreiung
von
$
181
BGB).
M.
DuMont
Schauberg,
Köln,
1961
Fortsetzung
auf
dem
........
ten
Blatt
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