Handelsregister · HRA 267
Chronologischer Auszug
Uwe Kaufmann, Mechanische Werkstätten Genthin, Inhaber Mandy Kaufmann, e. Kfr. · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Uwe Kaufmann, Mechanische Werkstätten Genthin b) Genthin | a) Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. b) Inhaber: Kaufmann, Uwe, Genthin | a) Einzelkaufmann / Einzelkauffrau | a) 19.04.2002 Kurth b) Tag der ersten Eintragung: 15.06.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Die Firma ist geändert, nun: Uwe Kaufmann, Mechanische Werkstätten Genthin, Inhaber Mandy Kaufmann, e. Kfr. | b) nicht mehr Inhaber: Kaufmann, Uwe, Genthin neuer Inhaber: Kaufmann, Mandy, Genthin, *XX.XX.XXXX | a) 26.10.2004 Sattler | ||
| 3 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Karower Str. 33, 39307 Genthin | a) 03.08.2011 Mahrhold | |||
| 4 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 18.10.2012 (Az. 7 IN 270/12) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 22.10.2012 Kühne | |||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schulnderin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 02.11.2012 (Az. 7 IN 270/12) aufgehoben worden. | a) 07.11.2012 Kühne |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.