Herstellung, Großhandel, Werksvertretung von Lüftungs- und Klimazubehör, Geräten, Anlagen und aller hiermit im Zusammenhang stehender Artikel.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gottfried Uttlinger
Siegsdorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Josef Demeter
München
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Andrea Uttlinger
Siegsdorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Waltraud Uttlinger
Siegsdorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Joachim Lippert
Frankenthal
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.08.2001.
Die Hauptversammlung vom 10.12.2001 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 22.000,00 EUR auf 72.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 10.12.2001 hat die Änderung des § 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gottfried Uttlinger GmbH mit dem Sitz in Siegsdorf (Amtsgericht Traunstein HRB 1995).
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 1 SB .
Beschluß Bl. 2 SB, Satzung Bl. 3 SB.
Eintragung lf.Nr. 2 in Spalte 6 (Datum der Hauptversammlung) von Amts wegen berichtigt
Beschluß und Satzung Bl. 2 SB.
SBBl. 5, HBBl. 15
HBBl. 17,18
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 30.01.2018 (Az. 1507 IN 220/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.04.2018 (Az. 1507 IN 220/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.