Handelsregister · HRB 151306

Chronologischer Auszug

Ute Louis Stiftung gGmbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ute Louis Stiftung gGmbH

b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
St. Benedictstraße 23, 20149 Hamburg

c)
2.1. Gegenstand der Gesellschaft ist a. die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, b. die Förderung von
Wissenschaft und Forschung, c. die
Förderung von Kunst und Kultur. Der
Gegenstand der Gesellschaft kann im Inund Ausland verwirklicht werden. 2.2. Der
Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch: a. Eigene Durchführung
von wissenschaftlichen
Informationsveranstaltungen und Vorträgen
zu gesundheitlichen Themen zur Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege sowie
finanzielle Förderung anderer
steuerbegünstigter Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts zu
diesem Zweck b. Förderung der
Aufklärungsarbeit zu Krankheiten und
sonstigen gesundheitlichen Themen durch
öffentlichkeitswirksame, der Allgemeinheit
zugängliche Veranstaltungen und
Informationsmaterial zum Thema c.
Kooperation mit anderen Organisationen
und Einrichtungen, die im Bereich des
Gesundheitswesens tätig sind, in Form
gemeinsam durchgeführter Projekte oder
deren finanzieller Unterstützung bei
Projekten zur Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege d. Förderung des
Dialogs zwischen Patient(in), Ärztinnen und
Ärzten, klinischer Wissenschaft und
industrieller Forschung, Krankenkassen
und den Verantwortungsträgern der
Gesundheitspolitik insbesondere durch die
eigene Durchführung von Symposien und
finanzielle Förderung anderer
steuerbegünstigter Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts zu
diesem Zweck e. Finanzielle Förderung
anderer steuerbegünstigter Körperschaften
oder Körperschaften des öffentlichen
Rechts für Forschungsvorhaben und
wissenschaftliche Projekte, deren
Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich
gemacht werden, sowie für
wissenschaftliche Veröffentlichungen f.
Eigene Durchführung von Kunst- und
Kulturprojekten aller Kunstsparten
einschließlich Förderung neuer
Entwicklungen von Kunst und Kultur sowie
finanzielle Förderung anderer
steuerbegünstigter Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts zu
diesem Zweck g. Pflege von
Kunstsammlungen h. Förderung des
Nachwuchses im Bereich von Wissenschaft
und Forschung, im öffentlichen
Gesundheitswesen und der öffentlichen
Gesundheitspflege sowie im Bereich Kunst
und Kultur, z. B. durch Vergabe von
Stipendien und Preisen und sonstigen
finanziellen Zuwendungen. Die
Vergabekriterien für die Stipendien sind in
Richtlinien festzuschreiben, die der
vorherigen Zustimmung des Finanzamts
bedürfen, auch im Falle der Abänderung. i.
Förderung von Veranstaltungen und
Programmen, die die Bedeutung des
Gegenstandes der Gesellschaft und die
Maßnahmen der Förderung einer breiten
Öffentlichkeit in besonderer Weise bewusst
machen, z.B. durch Spendenaufrufe; j. die
Weiterleitung beschaffter Mittel und
Spenden an eine andere, ebenfalls
steuerbegünstigte Körperschaft oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts
zur Verwirklichung der vorgenannten
steuerbegünstigten Zwecke. k. Beschaffung
von Mitteln nach § 58 Nr. 1
Abgabenordnung zur Förderung der
Verwirklichung der in Absatz 2.1 genannten
Zwecke anderer steuerbegünstigter
Körperschaften oder für die Verwirklichung
der steuerbegünstigten Zwecke durch
Körperschaften des öffentlichen Rechts 2.3.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Zwecke Hilfspersonen i. S .d. § 57
Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen,
soweit sie die Aufgaben nicht selbst
wahrnimmt. 2.4. Die vorgenannten
Maßnahmen sind nicht abschließend. Die
Gesellschaft kann vielmehr auch andere
Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind,
den in Absatz 2.1. genannten Gegenstand
der Gesellschaft zu verwirklichen.
25.000,00a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Louis, Ute Rosalie, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2018
a)
25.04.2018
Kob

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.