Handelsregister · HRA 501945
Chronologischer Auszug
Uta Voigt-Jacob e. K. Vieh- und Fleischhandel Schlachthof Jena · Amtsgericht Jena
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) SHJ - Schlachthof e.K. b) Jena Geschäftsanschrift: Löbstedter Straße 43, 07749 Jena | a) Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. b) Inhaberin: Voigt-Jacob, Uta, Schkölen, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann / Einzelkauffrau | a) 30.08.2010 Baumann | |
| 2 | a) Uta Voigt-Jacob e. K. Vieh- und Fleischhandel Schlachthof Jena | b) Die Firma ist geändert. | a) 16.02.2011 Kießling | ||
| 3 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 15.01.2013 (Az. 8 IN 648/12) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen. | a) 18.01.2013 Böhm | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 18.01.2013 (Az. 8 IN 648/12) wurde der Beschluss vom 15.01.2013 dahingehend geändert, dass der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird. Von Amts wegen eingetragen. | a) 22.01.2013 Böhm | |||
| 5 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 01.03.2013 (Az. 8 IN 648/12) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Von Amts wegen eingetragen nach § 32 HGB. | a) 07.03.2013 Kießling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.