Ursulinenkloster St. Joseph Geisenheim am Rhein e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Geisenheim
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 5352
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
16.01.2025
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Liquidator bestellt vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Barbara Reis
Straubing
Liquidator(in)
Brigitte Gisela Edith Werr
Straubing
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der Vorsitzenden und der Stellvertreterin.
Urkunden, die den Verein verpflichten sollen, sind in der Weise zu vollziehen, daß die Vorsitzende oder ihre Stellvertreterin dem Namen des Vereins ihre eigene Unterschrift beifügt.
Tag der ersten Eintragung: 28.07.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 86 d. A.
Neue Satzung Blatt 88 d. A.
Anmeldung Blatt 109, 118 d. A.
Beschluss Blatt 112 d. A.
Satzung Blatt 113-114 d. A.
Anmeldung Blatt 136 d. A. Beschluss Blatt 131 d. A. Satzung Blatt 132-133 d. A.
Anmeldung Blatt 1 und 11-12 Sonderband
Beschluss Blatt 13 Sonderband
Satzung Blatt 8-9 Sonderband
Elektronische Dokumente vom 09.01.2025, Fall 5
Satzung
Satzung vom 15.12.1948 zuletzt geändert am 02.09.1999
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Mitgliedschaft), 8 (Vorstand) sowie 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitgliedschaft), 7 (Vorstand) und 11 (Auflösung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Vorsitzende ist die jeweilige von den Schwestern gewählte Oberin des Klosters.
Insolvenz
Der Verein ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.