Die Genossenschaft befasst sich mit der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Die Genossenschaft kann auch weitere Tätigkeiten aufnehmen, die einen Beitrag zum Energie sparen und Klimaschutz leisten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christoph Würzburger
Ingelheim am Rhein
Vorstand
Wolfgang Adam Eder
Mainz
Vorstand
Gerhard Heinrich Breuel
Mainz
Vorstand
Philipp Georg Veit
Mainz
Prokurist(in)
Judith Busch
Bischofsheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Zweigniederlassung: Prokurist(in)
Hanna-Kathrin Mohr
Ginsheim-Gustavsburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Zwiegniederlassung: Prokurist(in)
Christoph Herbert Albuschkat
Mainz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Hauptniederlassung und Zweigniederlassung: Vorstand
Florian Christoph Grohs
Budenheim
Zweigniederlassung
BürgerEnergie Mainspitze Eine Zweigstelle der UrStrom BürgerEnergie eG
Ginsheim-Gustavsburg
Prokurist(in)
Levin Sebastian Streit
Mainz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.09.2010
Die Generalversammlung vom 27.06.2012 hat eine Änderung des Statuts in § 2 Absatz 8 (Gewinnbeteiligung) und § 6 Absatz 6 (Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 20.10.2020 hat eine Änderung des Statuts in § 4 (Vorstand) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.06.2024 hat die Änderung des Statuts in § 1 (Firma, Sitz, Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 5
Fall 6
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 11
Fall 12
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 29.06.2024 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2024 mit der Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG - regenerative Energien für die Region (GnR 40009) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.