Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Satzung Blatt 81-86 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 21.01.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.10.2006.
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 9 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 2 (Zweck), § 3 (Mitglieder), § 5 (Zuwendungen), § 9 (Vorstand), § 10 (Geschäftsführer) und § 12 (Vereinsvermögen bei der Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.