Handelsregister · HRA 10582

Registerinformationen

Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Wiesbaden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 10582
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
23.07.2025
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Eleutherios Athanassiou

Eschborn

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Kathrin Stapel

Hohberg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Alexander Lapp-Thoma

Wiesbaden

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Vorstand

Gerhard Mudrack

Eltville am Rhein

Prokurist(in)

Thomas Müller

Hofheim am Taunus

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Dana Schäfer

Wiesbaden

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Roman Ivshin

Mainz-Kastel

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Thomas Bieg

Hübingen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Gerd Lindenburger

Frankfurt am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Christoph Kiehn

Harxheim

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Roland Sonntag

Saarbrücken

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Tobias Ernst Bockholt

Oberursel

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Vorstand

Werner Schneider

Bingen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Zweck des Vereins ist 1.1. die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer des Baugewerbes einschließlich derjenigen, die von außerhalb Deutschlands ansässigen Arbeitgebern auf Baustellen nach Deutschland entsandt wurden, insbesondere die Auszahlung der diesen Arbeitnehmern zustehenden Urlaubsvergütungen, zu sichern, 1.2. die Berufsbildung in der Bauwirtschaft zu fördern, insbesondere die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Ausbildungsplätzen und die Durchführung einer qualifizierten, den besonderen Anforderungen des Wirtschaftszweiges gerecht werdenden Berufsbildung für die Auszubildenden im Baugewerbe zu sichern, 1.3. die Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitszeitguthaben zu sichern, 1.4. die eigenen Beiträge einschließlich Nebenforderungen und diejenigen der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG, Wiesbaden, der Gemeinnützigen Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V., München, und der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes, Berlin, einzuziehen. 2. Die Durchführung der in Nr. 1 genannten Aufgaben erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen der jeweils gültigen Tarifverträge, die insoweit zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt abgeschlossen worden sind. 3. Der Verein hat ferner den Zweck, die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer des Nassbaggergewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Auszahlung des Arbeitnehmern zustehenden Urlaubsentgelts und zusätzlichen Urlaubsgeldes, zu sichern. Die Durchführung dieser Aufgaben liegen die jeweils geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen der zwischen der Vereinigung der Nassbaggerunternehmungen e.V. und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt abgeschlossenen Tarifverträge zugrunde, soweit darin der Urlaub geregelt ist. 4. Der Verein ermöglicht der GEW Ferien GmbH, über ihn für sein Ferienprogramm zu werben. 5. Zur Förderung der oben unter Ziffer 1-4 genannten Vereinszwecke darf der Verein Dienstleistungen anbieten und sonstige Tätigkeiten entfalten.
  • Fall 1
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch zwei gemeinschaftlich handelnde Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen (Bereichsleiter) vertreten.
  • Fall 11
  • Fall 12
  • Fall 13
  • Fall 14

Rechtsform

  • Rechtsfähiger Verein gem. § 22 BGB

Satzung

  • Satzung vom 01.07.2016
  • Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Organe), 7 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 9 (Rechte und Aufgaben des Verwaltungsrates) und 11 (Aufgaben des Beirates) beschlossen.
  • Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Vereinszweck), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Eintritt und Austritt), 10 (Zusammensetzung des Beirates) und 13 (Vorstand) beschlossen.
  • Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 29.06.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und 16 (Vergütung, Reisekostenersatz, vorher Vergütung, Auslagenersatz) beschlossen.
  • Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 29.06.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 13 (Vorstand) und 17 (Aufbringung der Mittel, Verwendung des Überschusses, Ausgleich eines Verlustes) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.