Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Wiesbaden
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRA 10582
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
23.07.2025
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Eleutherios Athanassiou
Eschborn
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Kathrin Stapel
Hohberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Alexander Lapp-Thoma
Wiesbaden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Gerhard Mudrack
Eltville am Rhein
Prokurist(in)
Thomas Müller
Hofheim am Taunus
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Dana Schäfer
Wiesbaden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Roman Ivshin
Mainz-Kastel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Thomas Bieg
Hübingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Gerd Lindenburger
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Christoph Kiehn
Harxheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Roland Sonntag
Saarbrücken
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Tobias Ernst Bockholt
Oberursel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Werner Schneider
Bingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Zweck des Vereins ist 1.1. die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer des Baugewerbes einschließlich derjenigen, die von außerhalb Deutschlands ansässigen Arbeitgebern auf Baustellen nach Deutschland entsandt wurden, insbesondere die Auszahlung der diesen Arbeitnehmern zustehenden Urlaubsvergütungen, zu sichern, 1.2. die Berufsbildung in der Bauwirtschaft zu fördern, insbesondere die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Ausbildungsplätzen und die Durchführung einer qualifizierten, den besonderen Anforderungen des Wirtschaftszweiges gerecht werdenden Berufsbildung für die Auszubildenden im Baugewerbe zu sichern, 1.3. die Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitszeitguthaben zu sichern, 1.4. die eigenen Beiträge einschließlich Nebenforderungen und diejenigen der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG, Wiesbaden, der Gemeinnützigen Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V., München, und der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes, Berlin, einzuziehen. 2. Die Durchführung der in Nr. 1 genannten Aufgaben erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen der jeweils gültigen Tarifverträge, die insoweit zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt abgeschlossen worden sind. 3. Der Verein hat ferner den Zweck, die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer des Nassbaggergewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Auszahlung des Arbeitnehmern zustehenden Urlaubsentgelts und zusätzlichen Urlaubsgeldes, zu sichern. Die Durchführung dieser Aufgaben liegen die jeweils geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen der zwischen der Vereinigung der Nassbaggerunternehmungen e.V. und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt abgeschlossenen Tarifverträge zugrunde, soweit darin der Urlaub geregelt ist. 4. Der Verein ermöglicht der GEW Ferien GmbH, über ihn für sein Ferienprogramm zu werben. 5. Zur Förderung der oben unter Ziffer 1-4 genannten Vereinszwecke darf der Verein Dienstleistungen anbieten und sonstige Tätigkeiten entfalten.
Fall 1
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch zwei gemeinschaftlich handelnde Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen (Bereichsleiter) vertreten.
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Rechtsform
Rechtsfähiger Verein gem. § 22 BGB
Satzung
Satzung vom 01.07.2016
Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Organe), 7 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 9 (Rechte und Aufgaben des Verwaltungsrates) und 11 (Aufgaben des Beirates) beschlossen.
Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Vereinszweck), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Eintritt und Austritt), 10 (Zusammensetzung des Beirates) und 13 (Vorstand) beschlossen.
Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 29.06.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und 16 (Vergütung, Reisekostenersatz, vorher Vergütung, Auslagenersatz) beschlossen.
Die ordentliche Mitgliederversammlung vom 29.06.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 13 (Vorstand) und 17 (Aufbringung der Mittel, Verwendung des Überschusses, Ausgleich eines Verlustes) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.