Handelsregister · HRB 12775

Registerinformationen

URBANARA Ventures GmbH · Amtsgericht Schwerin

Unternehmen

Stammdaten

Firma
URBANARA Ventures GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Valluhn
Geschäftsanschrift
Am Heisterbusch 8, 19246 Valluhn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 12775
Gericht
Amtsgericht Schwerin
Letzte Eintragung
30.07.2025
Abrufstand
28.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Andreas Schneider

Hamburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 08.06.1998 Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Stapelfeld (bisher Amtsgericht Lübeck HRB 13732 HL) nach Valluhn beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Änderungen insbesondere in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.06.1998
  • Entsprechend § 17 HRV von Amts wegen eingetragen: Eintragung unter Nr. 1 vom 10.07.2017 in Sp. 3 berichtigt

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom jeweils selben Tag mit der Northern Capital and Trade 23 GmbH mit Sitz in Stapelfeld (Amtsgericht Lübeck HRB 24453 HL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.