Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem oder mehreren Direktoren. Sind mehrere Direktoren bestellt, kann je ein Direktor zum Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden ernannt werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Johanna Sprondel
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung zuletzt geändert am: 2024-11-25
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