Handelsregister · VR 1200

Registerinformationen

Unterstützungsverein Friedrichsdorfer Pfadfinder e.V. · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Unterstützungsverein Friedrichsdorfer Pfadfinder e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Friedrichsdorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1200
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Letzte Eintragung
03.05.2011
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Carsten Tusch

Friedrichsdorf

Vorstand

Christopher Halfpap

Darmstadt

Vorstand

Stefan Schlötzer

Friedrichsdorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
  • Tag der ersten Eintragung: 20.09.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 13, 14
  • Beschluss Blatt 19 Sonderband
  • Beschluss Blatt 27 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 24 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt Sonderband
  • Beschluss Blatt 53 - 54 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 56 Sonderband
  • Beschluss Blatt 59 - 63 Sonderband
  • Satzung Blatt 66, 67 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 29.08.1999 zuletzt geändert am 01.12.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 4 (Geschäftsjahr), 8 (Mitgliederversammlung) sowie 10 (Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Mitgliedschaft), 7 (Der Vorstand), 8 (Die Mitgliederversammlung) und 9 (Mitgliedsbeiträge, Förderbeiträge, Überschüsse) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.