Der Vorstand besteht aus mindestens einer, höchstens drei Personen. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wählt er aus seinen Reihen einen Vorstandsvorsitzenden und einen Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Verband der Jauch & Hübener Unterstützungskassen e. V.
Mülheim an der Ruhr
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.01.2000 , zuletzt geändert am 18.09.2002.
Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1(Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszweck), § 5 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Beirat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), 3 ((Mitgliedschaft), § 8 (Beirat), § 9 (Einnahmen des Vereins), § 10 (Vermögen des Vereins), § 11 (Rechnungslegung), § 12 (Leistungen des Vereins), § 13 (Freiwilligkeit der Leistungen), § 14 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) und § 15 (Auflösung und Vermögensverwendung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mülheim an der Ruhr: 26.01.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1471 des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr getreten.
Satzung Blatt 75 - 93 des Sonderbandes
Satzung Blatt 155 - 173 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.