Handelsregister · HRB 8870
Chronologischer Auszug
Unterstützungskasse Peugeot Deutschland GmbH · Amtsgericht Saarbrücken
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Unterstützungskasse Peugeot Deutschland GmbH b) Saarbrücken c) Ausschließlicher und unabänderlicher Zweck der Unterstützungskasse ist es, den Mitarbeitern der Firma Peugeot Deutschland GmbH bzw. der mit ihr konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen sowie den Mitarbeitern der PEUGEOT CITROEN Logistik Teile Zubehör Deutschland GmbH/PCLD GmbH im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei Tod ihren Angehörigen nach Maßgabe dieser Satzung und des ergänzenden Leistungsplanes laufend oder befristet freiwillig Versorgungsleistungen zu gewähren; außerdem können in Notfällen einmalige oder wiederholte Beihilfen gewährt werden. Als Trägerunternehmen werden im folgenden Peugeot Deutschland GmbH, die PCLD GmbH sowie die mit der Peugeot Deutschland GmbH gemäß konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen bezeichnet, zu denen Mitarbeiter der Peugeot Deutschland GmbH § 613a BGB in Folge der Verselbständigung von Niederlassungen gewechselt sind oder noch wechseln und eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung im Zeitpunkt des Übergangs hatten bzw. haben; die Aufnahme als Trägerunternehmen erfolgt unter namentlicher Nennung durch den Gesellschafterbeschluss. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam. b) Geschäftsführer: Bungert, Peter, PC-Techniker, Thalexweiler Geschäftsführer: Simonin, Jean, Diplom-Betriebswirt, Saarbrücken | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 10.07.1989 zuletzt geändert am 30.10.2002. | a) 20.10.2003 Woikowski b) Tag der ersten Eintragung: Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Porté, Jean Marie, Frauenberg/Frankreich, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages gezüglich der Vertretung der Gesellschaft in § 9 (Geschäftsführung) beschlossen. | a) 17.06.2004 Bernheine b) Gesellschaftsvertrag Bl. 160 ff. Sonderband | ||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Simonin, Jean, Diplom-Betriebswirt, Saarbrücken Bestellt als Geschäftsführer: Mativon, Christophe, Nice/Frankreich, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. | a) 08.02.2006 Mohr | ||||
| 4 | c) Ausschließlicher und unabänderlicher Zweck der Unterstützungskasse ist es, den Mitarbeitern der Firma PEUGEOT DEUTSCHLAND GMBH mit dem Sitz in Saarbrücken (im Folgenden kurz "PDG" genannt) bzw. den mit ihr konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen sowie den Mitarbeitern der PEUGEOT CITROEN Logistik Teile Zubehör Deutschland GmbH (PCLD GmbH) mit dem Sitz in Saarbrücken und den Mitarbeitern der PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH mit dem Sitz in Neu-Isenburg, die nach dem 31.08.2006 von PDG zu PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH gewechselt sind, im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei Tod ihren Angehörigen nach Maßgabe der Satzung der Unterstützungskasse und des ergänzenden Leistungsplanes laufend oder befristet freiwillige Versorgungsleistungen zu gewähren. Außerdem können in Notfällen einmalige oder wiederholte Beihilfen gewährt werden. Als Trägerunternehmen werden im Folgenden die PDG, die PCLD GmbH, die PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH, sowie die mit der PDG konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen bezeichnet, zu denen Mitarbeiter der PDG gemäß § 613a BGB in Folge der Verselbständigung von Niederlassungen oder von sonstigen Umstrukturierungen gewechselt sind oder noch wechseln und eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung im Zeitpunkt des Übergangs hatten bzw. haben. Die Aufnahme als Trägerunternehmen erfolgt unter namentlicher Nennung durch den Gesellschafterbeschluss. | a) Berichtigung der allgemeinen Vertretungsregelung von Amts wegen: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen, ferner eine Änderung in den §§ 12 a (Ausschuss), 19 (Bekanntmachungen) . | a) 15.09.2006 Lorscheider b) Zu lfd. Nr. 2 Sp. 4 a), Eintragung vom 17.06.2004, entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen berichtigend eingetragen. GesVertrag Bl. 186 SB | ||
| 5 | 26.250,00 EUR | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Mativon, Christophe, Nice/Frankreich, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Porté, Jean Marie, Frauenberg/Frankreich, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Porté, Jean Marie, Frauenberg/Frankreich, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Markenstein, Holger, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 02.09.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um 685,41 EUR auf 26.250,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) sowie in § 7 (Beschlußfähigkeit) zu ändern. | a) 08.10.2008 Lorscheider | |
| 6 | b) Geschäftsanschrift: Koßmannstraße 19, 66119 Saarbrücken c) Ausschließlicher und unabänderlicher Zweck der Unterstützungskasse ist es, den Mitarbeitern der Firma PEUGEOT DEUTSCHLAND GMBH mit Sitz in Saarbrücken (im Folgenden kurz "PDG" genannt) bzw. den mit ihr konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen sowie den Mitarbeitern der PEUGEOT CITROEN Logistik Teile Zubehör Deutschland GmbH (PCLD GmbH) mit dem Sitz in Saarbrücken, den Mitarbeitern der PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH mit dem Sitz in Neu-Isenburg, die nach dem 31.08.2006 von PDG zu PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH gewechselt sind und den Mitarbeitern der CITROEN DEUTSCHLAND GmbH mit Sitz in Köln, die mit Wirkung zum 01.09.2009 von PDG zu CITROEN DEUTSCHLAND GmbH gewechselt sind, im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei Tod ihren Angehörigen nach Maßgabe der Satzung der Unterstützungskasse und des ergänzenden Leistungsplanes laufend oder befristet freiwillige Versorgungsleistungen zu gewähren. Außerdem können in Notfällen einmalige oder wiederholte Beihilfen gewährt werden. Als Trägerunternehmen werden im Folgenden die PDG, die PCLD GmbH, die CITROEN DEUTSCHLAND GmbH, die PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH sowie die mit der PDG konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen bezeichnet, zu denen Mitarbeiter der PDG gemäß § 613a BGB in Folge der Verselbständigung von Niederlassungen oder von sonstigen Umstrukturierungen gewechselt sind oder noch wechseln und eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung im Zeitpunkt des Überganges hatten bzw. haben. Die Aufnahme als Trägerunternehmen erfolgt unter namentlicher Nennung durch den Gesellschafterbeschluss. Das Versorgungssystem über die Unterstützungskasse Peugeot Deutschland GmbH für Mitarbeiter, die im Rahmen der Zusammenlegung der Back-Offices von der CITROEN DEUTSCHLAND GmbH zu PDG wechseln sowie für alle Neueintritte ist mit Wirkung vom 01.09.2009 ab geschlossen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck) und § 12a (Ausschuss) beschlossen. | a) 30.12.2009 Lejeune | |||
| 7 | b) Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Geschäftsführer: Bungert, Peter, PC-Techniker, Lebach, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2010 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 3a (Gesellschaftsorgane) und § 8a (Fakultativer Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 14.09.2010 Lejeune | |||
| 8 | c) Ausschließlicher und unabänderlicher Zweck der Unterstützungskasse ist es, den Mitarbeitern der Firma PEUGEOT DEUTSCHLAND GMBH mit Sitz in Saarbrücken, künftig mit Sitz in Köln (im Folgenden kurz "PDG" genannt) bzw. den mit ihr konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen sowie den Mitarbeitern der PEUGEOT CITROEN Logistik Teile Zubehör Deutschland GmbH (PCLD GmbH) mit dem Sitz in Saarbrücken (verschmolzen mit PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH), den Mitarbeitern der PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH mit dem Sitz in Neu-Isenburg, die nach dem 31.08.2006 von PDG zu PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH gewechselt sind, den Mitarbeitern der CITROEN DEUTSCHLAND GmbH mit Sitz in Köln, die mit Wirkung zum 01.09.2009 von PDG zu CITROEN DEUTSCHLAND GmbH gewechselt sind, den Mitarbeitern der PEUGEOT COMMERCE GmbH, die im Rahmen eines Betriebsübergangs oder nach dem 31.08.2012 von der PEUGEOT DEUTSCHLAND GMBH bzw. ihren Tochtergesellschaften zur PEUGEOT COMMERCE GmbH gewechselt sind, und den Mitarbeitern der CITROEN COMMERCE GmbH, die von der PEUGEOT DEUTSCHLAND GMBH oder der PEUGEOT COMMERCE GmbH zur CITROEN COMMERCE GmbH gewechselt sind, im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei Tod ihren Angehörigen nach Maßgabe der Satzung der Unterstützungskasse und des ergänzenden Leistungsplanes laufend oder befristet freiwillige Versorgungsleistungen zu gewähren. Außerdem können in Notfällen einmalige oder wiederholte Beihilfen gewährt werden. Als Trägerunternehmen werden im Folgenden die PDG, die PCLD GmbH (verschmolzen mit PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH), die CITROEN DEUTSCHLAND GmbH, die PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH sowie die mit der PDG konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen bezeichnet, zu denen Mitarbeiter der PDG gemäß § 613a BGB in Folge der Verselbständigung von Niederlassungen oder von sonstigen Umstrukturierungen gewechselt sind oder noch wechseln und eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung im Zeitpunkt des Überganges hatten bzw. haben. Als Trägerunternehmen wird auch die PEUGEOT COMMERCE GmbH bezeichnet, zu der Mitarbeiter der PDG sowie Mitarbeiter der mit der PDG konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen gemäß § 613a BGB bzw. Mitarbeiter der PDG nach dem 31.08.2012 einzelvertraglich gewechselt sind oder noch wechseln, und die Mitarbeiter im Zeitpunkt des Übergangs eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung hatten bzw. haben. Gleiches gilt für die CITROEN COMMERCE GmbH, zu der Mitarbeiter der PDG und der PEUGEOT COMMERCE GmbH gewechselt sind oder noch wechseln und die Mitarbeiter im Zeitpunkt des Wechsels eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung hatten bzw. haben. Die Aufnahme als Trägerunternehmen erfolgt unter namentlicher Nennung durch den Gesellschafterbeschluss. Das Versorgungssystem über die Unterstützungskasse Peugeot Deutschland GmbH ist für Mitarbeiter, die im Rahmen der Zusammenlegung der Back-Offices von der CITROEN DEUTSCHLAND GmbH zu PDG wechseln sowie für alle Neueintritte mit Wirkung vom 01.09.2009 abgeschlossen. | Prokura erloschen: Markenstein, Holger, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 19.02.2013 Dörr | ||
| 9 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Bungert, Peter, PC-Techniker, Lebach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Soudant, Éric, Nousseviller-Saint- Nabor/Frankreich, *XX.XX.XXXX | a) 24.03.2014 Weber | ||||
| 10 | c) Ausschließlicher und unabänderlicher Zweck der Unterstützungskasse ist es, den Mitarbeitern der Firma PEUGEOT DEUTSCHLAND GmbH mit dem Sitz in Köln (im Folgenden kurz "PDG" genannt) bzw. den mit ihr konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen sowie den Mitarbeitern der PEUGEOT CITROEN Logistik Teile Zubehör Deutschland GmbH (PCLD GmbH) mit dem Sitz in Rieste, den Mitarbeitern der PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH mit dem Sitz in Neu-Isenburg, die nach dem 31.08.2006 von PDG zu PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH gewechselt sind, den Mitarbeitern der CITROEN DEUTSCHLAND GmbH mit Sitz in Köln, die mit Wirkung zum 01.09.2009 von PDG zu CITROEN DEUTSCHLAND GmbH gewechselt sind, den Mitarbeitern der PEUGEOT COMMERCE GmbH, die im Rahmen eines Betriebsübergangs oder nach dem 31.08.2012 von der PEUGEOT DEUTSCHLAND GmbH bzw. ihrer Tochtergesellschaften zur PEUGEOT COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen mit der CITROËN COMMERCE GmbH und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH) gewechselt sind, und den Mitarbeitern der CITROEN COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen mit der PEUGEOT COMMERCE GmbH und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH), die von der PEUGEOT DEUTSCHLAND GmbH oder der PEUGEOT COMMERCE GmbH zur CITROEN COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH) gewechselt sind, im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei Tod ihren Angehörigen nach Maßgabe der Satzung der Unterstützungskasse und des ergänzenden Leistungsplanes laufend oder befristet freiwillige Versorgungsleistungen zu gewähren. Außerdem können in Notfällen einmalige oder wiederholte Beihilfen gewährt werden. Als Trägerunternehmen werden im Folgenden die PDG, die PCLD GmbH, die CITROEN DEUTSCHLAND GmbH, die PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH (seit 01. April 2014 firmierend unter PEUGEOT CITROEN DEUTSCHLAND GmbH), sowie die mit der PDG konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen bezeichnet, zu denen Mitarbeiter der PDG gemäß § 613a BGB in Folge der Verselbstständigung von Niederlassungen oder von sonstigen Umstrukturierungen gewechselt sind oder noch wechseln und eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung im Zeitpunkt des Überganges hatten bzw. haben. Als Trägerunternehmen wird auch die PEUGEOT COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen mit der CITROËN COMMERCE GmbH und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH) bezeichnet, zu der Mitarbeiter der PDG sowie Mitarbeiter der mit der PDG konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen gemäß § 613a BGB bzw. Mitarbeiter der PDG nach dem 31.08.2012 einzelvertraglich gewechselt sind oder noch wechseln, und die Mitarbeiter im Zeitpunkt des Übergangs eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung hatten bzw. haben; Gleiches gilt für die CITROEN COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH), zu der Mitarbeiter der PDG und der PEUGEOT COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen mit der CITROËN COMMERCE GmbH und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH) gewechselt sind oder noch wechseln und die Mitarbeiter im Zeitpunkt des Wechsels eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung hatten bzw. haben. Die Aufnahme als Trägerunternehmen erfolgt unter namentlicher Nennung durch den Gesellschafterbeschluss. Das Versorgungssystem über die Unterstützungskasse Peugeot Deutschland GmbH ist für Mitarbeiter, die im Rahmen der Zusammenlegung der Back-Offices von der CITROEN DEUTSCHLAND GmbH zu PDG wechseln sowie für alle Neueintritte mit Wirkung vom 01.09.2009 abgeschlossen. | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Soudant, Éric, Nousseviller-Saint- Nabor/Frankreich, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Zweck), 8a (Fakultativer Aufsichtsrat), 19 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 10.12.2015 Nauhauser | ||
| 11 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Beirat) beschlossen. | a) 16.03.2016 Nauhauser | ||||
| 12 | c) Ausschließlicher und unabänderlicher Zweck der Unterstützungskasse ist es, den Mitarbeitern der Firma PEUGEOT DEUTSCHLAND GmbH mit dem Sitz in Köln (im Folgenden kurz "PDG" genannt) bzw. den mit ihr konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen sowie den Mitarbeitern der PEUGEOT CITROEN Logistik Teile Zubehör Deutschland GmbH (PCLD GmbH) mit dem Sitz in Rieste, den Mitarbeitern der PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH mit dem Sitz in Neu-Isenburg, die nach dem 31.08.2006 von PDG zu PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH gewechselt sind, den Mitarbeitern der CITROEN DEUTSCHLAND GmbH mit Sitz in Köln, die mit Wirkung zum 01.09.2009 von PDG zu CITROEN DEUTSCHLAND GmbH gewechselt sind, den Mitarbeitern der PEUGEOT COMMERCE GmbH, die im Rahmen eines Betriebsübergangs oder nach dem 31.08.2012 von der PEUGEOT DEUTSCHLAND GmbH bzw. ihrer Tochtergesellschaften zur PEUGEOT COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen mit der CITROËN COMMERCE GmbH und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH) gewechselt sind, und den Mitarbeitern der CITROEN COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen mit der PEUGEOT COMMERCE GmbH und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH), die von der PEUGEOT DEUTSCHLAND GmbH oder der PEUGEOT COMMERCE GmbH zur CITROEN COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH) gewechselt sind, im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei Tod ihren Angehörigen nach Maßgabe der Satzung der Unterstützungskasse und des ergänzenden Leistungsplanes laufend oder befristet freiwillige Versorgungsleistungen zu gewähren. Außerdem können in Notfällen einmalige oder wiederholte Beihilfen gewährt werden. Als Trägerunternehmen werden im Folgenden die PDG, die PCLD GmbH, die CITROEN DEUTSCHLAND GmbH, die PSA SERVICES DEUTSCHLAND GmbH (seit 01. April 2014 firmierend unter PEUGEOT CITROEN DEUTSCHLAND GmbH), sowie die mit der PDG konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen bezeichnet, zu denen Mitarbeiter der PDG gemäß § 613a BGB in Folge der Verselbstständigung von Niederlassungen oder von sonstigen Umstrukturierungen gewechselt sind oder noch wechseln und eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung im Zeitpunkt des Überganges hatten bzw. haben. Als Trägerunternehmen wird auch die PEUGEOT COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen mit der CITROËN COMMERCE GmbH und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH) bezeichnet, zu der Mitarbeiter der PDG sowie Mitarbeiter der mit der PDG konzernrechtlich verbundenen Tochterunternehmen gemäß § 613a BGB bzw. Mitarbeiter der PDG nach dem 31.08.2012 einzelvertraglich gewechselt sind oder noch wechseln, und die Mitarbeiter im Zeitpunkt des Übergangs eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung hatten bzw. haben; Gleiches gilt für die CITROEN COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH), zu der Mitarbeiter der PDG und der PEUGEOT COMMERCE GmbH (zum 01.01.2015 verschmolzen mit der CITROËN COMMERCE GmbH und seitdem firmierend unter PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH) gewechselt sind oder noch wechseln und die Mitarbeiter im Zeitpunkt des Wechsels eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung hatten bzw. haben. Die Aufnahme als Trägerunternehmen erfolgt unter namentlicher Nennung durch den Gesellschafterbeschluss. Das Versorgungssystem über die Unterstützungskasse Peugeot Deutschland GmbH ist für Mitarbeiter, die im Rahmen der Zusammenlegung der Back-Offices von der CITROEN DEUTSCHLAND GmbH zu PDG wechseln sowie für alle Neueintritte mit Wirkung vom 01.09.2009 abgeschlossen. Das Versorgungssystem über die Unterstützungskasse Peugeot Deutschland GmbH gilt auch für Mitarbeiter der Pensionskasse Peugeot Deutschland VVaG mit dem Sitz in Saarbrücken, deren Arbeitsvertrag die Weiterführung einer bestehenden Zusage auf betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse Peugeot Deutschland GmbH vorsieht. Als weiteres Trägerunternehmen wird somit im Folgenden auch die Pensionskasse Peugeot Deutschland VVaG bezeichnet. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 08.12.2016 Nauhauser | |||
| 13 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Blank, Christof, Willerwald / Frankreich, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2017 Nauhauser | ||||
| 14 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8a (Fakultativer Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 05.07.2017 Nauhauser | ||||
| 15 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Porté, Jean Marie, Frauenberg/Frankreich / Frankreich, *XX.XX.XXXX | a) 15.02.2018 Nauhauser | ||||
| 16 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Bach, Bernd, Wallerfangen, *XX.XX.XXXX | a) 14.11.2019 Nauhauser | ||||
| 17 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Heidenkopferdell 2, 66123 Saarbrücken | a) 13.12.2021 Nauhauser |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.