Der Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Er besteht aus bis zu drei Vorstandsmitgliedern. Bei mehreren vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Verband der Jauch & Hübener Unterstützungskasse e.V.
Mülheim an der Ruhr
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 02.07.2008.
Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszweck), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Beirat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mülheim an der Ruhr: 17.10.2008 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1694 des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr getreten.
Satzung Blatt 64 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 93 - 113 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.