Handelsregister · VR 11246

Chronologischer Auszug

Unterstützungskasse für die Buchbindereien Buggermann & Simon Wappes GmbH (e.V.) · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Unterstützungskasse für die Buchbindereien Buggermann &
Simon Wappes GmbH (e.V.)

b)
Köln
a)
Das geschäftsführende Vorstandsmitglied vertritt den
Verein allen. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt,
sind diese gemeinsam mit dem geschäftsführenden
Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.

b)
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Dachverband der Versorgungseinrichtungen für die
mittelständische Wirtschaft e.V., Köln (AG Köln VR
10533)
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 18.02.1993, zuletzt geändert am 21.12.1995.
a)
19.12.2003
Oppermann

b)

Tag der ersten Eintragung:
24.03.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten. Freigegeben am
19.12.2003.
letzte Satzungsneufassung Bl.
44 - 53 Sdb.
2a)
Das geschäftsführende Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsbefugt. Soweit mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt sind, vertritt jedes der
anderen Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam mit
dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.08.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen,
bis auf § 3 Absatz 3 (Mitgliedschaft) und § 5 Absatz 3 (Mitgliederversammlung).
a)
22.01.2019
Müller

b)
Beschl. nebst
Satzungsneufassung Bl. 70-77
Sdb.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliederversammlung) und § 14 (Verwendung des Vermögens bei
Auflösung) beschlossen.
a)
05.02.2021
Müller

b)
Beschluss Blatt 84 - 93 Sdb.,
Wortlaut der Satzung Blatt 94 -
102 Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.