Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Beschluss Bl. 59, Satzung Bl. 88 d. A. Tag der ersten Eintragung: 03.02.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.09.2006.
Beschluss Blatt 150 der Akten
Satzung Blatt 162 ff. der Akten
Satzung
Satzung vom 10.12.1969 mit mehrfacher Änderung.
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Rechnungsjahr), § 2 (Zweck), § 3 ( Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Erlöschen der Mitgliedschaft), § 5 (Organe), § 9 (Vorstand), § 10 (Pflichten des Vorstands), § 11 (jetzt: Einkünfte und Vermögen), § 12 (jetzt: Leistungen), § 13 (jetzt: Freiwilligkeit der Leistungen) § 14 (jetzt: Gemeinnützigkeit), § 15 (jetzt: Auflösung) und § 16 (jetzt: Vermögensverwendung bei Auflösung) beschlossen. § 11 alter Fassung (Beirat) wurde ersatzlos gestrichen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.