Handelsregister · HRB 2240
Chronologischer Auszug
Unterstützungskasse der Maschinenfabrik Wiesbaden Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Wiesbaden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Unterstützungskasse der Maschinenfabrik Wiesbaden Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Wiesbaden c) Freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung von Belegschaftsmitgliedern oder ehemaligen Belegschaftsmitgliedern der Firma Maschinenfabrik Wiesbaden Aktiengesellschaft sowie deren Angehörigen im Sinne des § 10 St.Anp.G. vom 16. Oktober 1934, bei Hilfsbedürftigkeit, Berufsunfähigkeit und im Alter. Die Unterstützungskasse kann somit auch Alters-, Invaliden- und Witwenrenten gewähren. Bei der Gewährung von laufenden Unterstützungen sollen die in der Steuergesetzgebung (§ 11 Ziff. 2 Körperschaftssteuerdurchführungsbestimm ungen und Abschnitt 19 KStRL.) festgelegten Beträge nicht überschritten werden. Das Arbeitseinkommen der Mehrzahl der Leistungsempfänger darf den in § 11 KStdV. genannten Betrag nicht übersteigen. | 20.000,00 DEM | a) Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser allein, sind mehrere bestellt, so vertreten alle gemeinschaftlich. b) Liquidator: Schmidt, Walter, Mainz | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1954 zuletzt geändert am 08.07.1965 b) Durch Beschluß des Amtsgerichts Wiesbaden vom 17.03.1975 - 62 VN 2/75 - ist die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels einer der Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse abgelehnt. Die Gesellschaft ist damit gem. § 1. des Gesetzes betr. die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom 09.10.1934 - RGBl. I S. 914 - aufgelöst. | a) 31.03.2003 Aul b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 36 ff. Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.