Handelsregister · HRB 2240

Chronologischer Auszug

Unterstützungskasse der Maschinenfabrik Wiesbaden Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Unterstützungskasse der Maschinenfabrik
Wiesbaden Gesellschaft mit beschränkter
Haftung Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

b)
Wiesbaden

c)
Freiwillige, einmalige, wiederholte oder
laufende Unterstützung von
Belegschaftsmitgliedern oder ehemaligen
Belegschaftsmitgliedern der Firma
Maschinenfabrik Wiesbaden
Aktiengesellschaft sowie deren
Angehörigen im Sinne des § 10 St.Anp.G.
vom 16. Oktober 1934, bei
Hilfsbedürftigkeit, Berufsunfähigkeit und im
Alter. Die Unterstützungskasse kann somit
auch Alters-, Invaliden- und Witwenrenten
gewähren. Bei der Gewährung von
laufenden Unterstützungen sollen die in der
Steuergesetzgebung (§ 11 Ziff. 2
Körperschaftssteuerdurchführungsbestimm
ungen und Abschnitt 19 KStRL.)
festgelegten Beträge nicht überschritten
werden. Das Arbeitseinkommen der
Mehrzahl der Leistungsempfänger darf den
in § 11 KStdV. genannten Betrag nicht
übersteigen.
20.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser
allein, sind mehrere bestellt, so vertreten alle
gemeinschaftlich.

b)
Liquidator:
Schmidt, Walter, Mainz
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1954 zuletzt geändert am
08.07.1965

b)
Durch Beschluß des Amtsgerichts Wiesbaden vom
17.03.1975 - 62 VN 2/75 - ist die Eröffnung des
Konkursverfahrens mangels einer der Kosten des Verfahrens
entsprechenden Konkursmasse abgelehnt. Die Gesellschaft
ist damit gem. § 1. des Gesetzes betr. die Auflösung und
Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom
09.10.1934 - RGBl. I S. 914 - aufgelöst.
a)
31.03.2003
Aul

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 36 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.