Handelsregister · VR 241 ME

Chronologischer Auszug

Unterstützungseinrichtung der Firma Boyens Medien GmbH & Co. KG e.V. · Amtsgericht Pinneberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Unterstützungseinrichtung der Firma Westholsteinische Verlagsanstalt und Verlagsdruckerei Boyens &
Co.

b)
Heide
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Boyens, Uwe, Heide, Verlagskaufmann

Vorstandsmitglied:

2.
Tank, Heinrich, Heide, Oberbuchhalter
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 15.05.1941
zuletzt geändert durch Beschluss vom 01.08.1990
a)
13.07.2007
Priebe
b)
Tag der ersten Eintragung:
13.10.1941

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Unterstützungseinrichtung der Firma Boyens Medien
GmbH & Co. KG e.V.
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:

1. Boyens, Uwe

Nicht mehr Vorstandsmitglied:

2. Tank, Heinrich

Vorstandsmitglied:

3.
Boyens, Inken, *XX.XX.XXXX, Heide

Vorstandsmitglied:

4.
Boyens, Sönke, *XX.XX.XXXX, Heide
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (betreffend Name und Sitz), § 7 (betreffend Mitgliedschaft), § 8
(betreffend Vorstand) und § 10 (betreffend Vorsitz
der Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
13.07.2007
Priebe
b)
Beschluss Bl. 4-7
Sbd.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.