Handelsregister · VR 1605

Registerinformationen

Unternehmer Baden-Württemberg e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Unternehmer Baden-Württemberg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1605
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
06.11.2023
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Endrik Dallmann

Hilzingen

Vorstand

Rainer Dulger

Heidelberg

Vorstand

Thomas Bürkle

Stuttgart

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 08.11.1963 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 23.11.2000.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.12.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Mitgliedschaft), 5 (Mitgliedsbeiträge), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand), 10 (Aufgaben des Vorstands), 11 (Beirat) und 13 (Geschäftsführung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.12.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 21.11.1967
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 190/191
  • Geänderte Satzung: Sonderband 2 Blatt 202
  • Geänderte Satzung: Sonderband II Blatt 224
  • Anmeldung Bl. 218 Fall 7
  • Gesetzliche Vertretung: § 11 Abs.6 der Satzung (Wahl: durch die MV s. § 8 der Satzung)

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.11.2020 der Verein "Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 2921) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.