Der Vertrieb und der Service elektrotechnischer Produkte sowie der Handel mit derartigen Produkten einschließlich aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Unold
Mannheim
Prokurist(in)
Dirk Lotze
Schwetzingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Jürgen Ballreich
Hockenheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Caroline Unold
Römerberg
Vorstand
Philipp Unold
Hockenheim
Prokurist(in)
Michael Grabaum
Altlußheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.11.2001 und 17.12.2001 zuletzt geändert am 08.07.2004
Die Hauptversammlung vom 10.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 05.12.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag auf 1.800.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
infolge formwechselnder Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma "Unold GmbH" mit Sitz in Hockenheim (Amtsgericht Mannheim HRB 421086) gemäß §§ 190 ff UmwG.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch die Ausgabe von bis zu 13.000 neuer nennbetragsloser Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (Stückaktien) gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 130.000,-- EUR (in Worten: einhundertdreißigtausend Euro) zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe und den Inhalt der Aktienrechte festzulegen. Die Entscheidung des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats (genehmigtes Kapital).
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.11.2005.