Die Akquisition und Durchführung von Beratungsaufträgen für Unternehmen und Institutionen im privaten und öffentlichen Sektor, Unternehmensberatung, Marketing, die Erstellung von Bildungsprodukten und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, Stil- und Gesundheitsberatung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Beate Barbara Klöver
Hamburg
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Tag der ersten Eintragung: 06.08.2003
Fall 1
Fall 3
Fall 4
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2002 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2008 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. (2) (Sitz) und 13 und mit ihr die Sitzverlegung von Wismar (bisher: Amtsgericht Schwerin HRB 10153) nach Hamburg beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand) und 4 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
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