Handelsregister · HRB 794135

Registerinformationen

UniversalGym GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
UniversalGym GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Heilbronn
Geschäftsanschrift
Im Oberen Tal 22, 74858 Aglasterhausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 794135
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
21.05.2025
Abrufstand
29.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. die Vergabe von Franchise-Lizenzen in den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness sowie damit zusammenhängende Leistungen, 2. der Betrieb von Fitnessanlagen sowie damit zusammenhängende Leistungen, 3. die Beteiligung an Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie damit zusammenhängende Leistungen, 4. die Beratung, Schulung, Coaching in den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness sowie damit zusammenhängende Leistungen, 5. die Produktion und Vermarktung von Produkten aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness sowie damit zusammenhängende Leistungen, 6. die Organisation und Veranstaltung von Events und Reisen jeder Art in den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness sowie damit zusammenhängende Leistungen, sowie 7. die Herausgabe, Produktion und Vertrieb von Presseerzeugnissen und Merchandising-Artikeln aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness sowie damit zusammenhängende Leistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Frank Brenner

Aglasterhausen

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2024.

Insolvenz

  • Die mit Beschluss vom 01.04.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO, insbesondere die mit Beschluss vom 01.04.2025 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 InsO sind aufgehoben (Beschluss des Amtsgericht Heilbronn vom 15.05.2025; 30 IN 271/25) Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.