Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Schatzmeister und der Protokollführer. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der Schatzmeister und der Protokollführer sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,- EUR und bei der Einstellung von Mitarbeitern verpflichtet ist, die mehrheitliche Zustimmung des Vorstandes einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Westerholz
Erkrath
Vorstand
Gabriele Bolmerg
Iserlohn
Vorstand
Susan Cordes
Hannover
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.10.1997 und 24.11.1997 in Neufassung vom 28.06.2003 mit Änderung vom 30.04.2005 und 09.06.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 09.12.1997
Satzung: Sonderband 1 Bl. 49-56
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